Baumpflege
Jungbaumpflege
Ziel ist es, frühzeitig eine gesunde Baumstruktur zu schaffen, um langfristig Aufwand und Kosten durch einen vitalen Baum zu vermeiden. Die Jungbaumpflege betrifft den Zeitraum 2-3 Jahre nach der Pflanzung. Hierin inbegriffen ist die Baumanbindung, das Gießmanagement, der Stammschutz und der Erziehungsschnitt. Im Erziehungsschnitt wird auf die Vermeidung der Zwieselbildung, die Freistellung des Leittriebes, die Entwicklung eines standortgerechten Lichtraumprofils, dem Entfernen von Konkurrenztrieben und reibenden Ästen ein besonderes Augenmerk gelegt.
Gerne beraten wir Sie bei Ihren Jungbäumen und leiten die notwendigen Schritte in der Pflege ein.
Kronenpflege
Die Kronenpflege folgt zeitlich betrachtet auf die Jungbaumpflege und betrifft Bäume jeglicher Altersstruktur. Inbegriffen ist hier die Totholzbeseitigung, das Entfernen von kranken, kreuzenden und reibenden Ästen sowie die Herstellung des standortgerechten Lichtraumprofils. Hierbei werden bereits eingetretene Schadbilder behandelt, die Verkehrssicherheit wiederhergestellt, aber ganz bewusst auch auf eine zukünftig positive Entwicklung des Baumes hingewirkt. Die Regelmäßigkeit der Kronenpflege hängt hierbei insbesondere von der Vitalität, dem Standort, der Baumsorte und den Anforderungen an die zu erwartende Verkehrssicherheit ab. Als Zugangstechnik bedienen wir uns je nach Situation dem SKT-Verfahren (Seilklettertechnik) oder einer auftragsangepassten Hubarbeitsbühne.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei Ihrem Baum, als kompetenter Ansprechpartner, zur Seite.
Lichtraumprofilschnitt
Jeder Baumbesitzer ist für die Verkehrssicherheit seines Baumes verantwortlich. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Einhaltung des festgelegten Lichtraumprofils von 450 cm über Straßen und 250 cm über Geh- und Radwegen. Bei Bäumen mit starker zu erwartender Schleppenbildung steigen die jeweiligen Werte um weitere 200 cm auf 650 cm und 450 cm an. Sonderfälle können Zufahrten auf das Privatgelände darstellen, wenn diese beispielsweise als Stellfläche für die Feuerwehr ausgewiesen sind oder auch an Bahnstrecken. Hier gilt ebenfalls ein Lichtraumprofil von 450 cm oder spezielle Anforderungen des Betreibers.
Totholzentfernung
Die Totholzentfernung ist ein weiteres Instrument der Präventivmaßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Abgestorbene Äste zwischen 3 und 10 cm werden hierbei entfernt. Tote Äste >10 cm werden im Normalfall nur stark eingekürzt, sodass keine Bruchgefahr besteht. Das zurückbleibende Totholz stellt hierbei einen wichtigen Baustein im Artenschutz dar. Als Habitat wird dieses von zahlreichen Kleintieren als Lebensraum benötigt.
Gehölz- und Heckenschnitt
Das richtige Schneiden von Gehölzen und Hecken stellt die Basis zur Erreichung der gewünschten Form da. Auch die Vitalität und Neubildung der Knospen wird von der Schnittführung und dem Schnittzeitpunkt maßgeblich beeinflusst. Auch die Regelmäßigkeit der Maßnahme spielt eine entscheidende Rolle, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Einkürzungen
Ziel der Einkürzung ist es beispielsweise möglichen Bruchgefahren entgegenzuwirken oder Bäume an platzkritischen Standorten zu erhalten. Die Form des arttypischen Habitus sollte hierbei möglichst gewahrt bleiben. Überlange Äste, Äste mit Einfaulungen, Äste mit Vergreisung, Ständer nach nicht fachgerechter Kappung oder Äste, welche in die Bebauung hereinragen werden hierbei bis maximal zur Grobaststärke auf einen Zugast reduziert. Der früher in der ZTV